
Information für die Schulen
Speziell in Schulen herrscht eine grosse Unsicherheit bezüglich der Verwendung von Filmen. Es ist uns deshalb wichtig, Sie als Lehrer/in korrekt über die gesetzlichen Vorschriften des Schweizerischen Urheberrechts zu informieren.
Frei von einer Lizenz Pflicht ist ausschliesslich das Zeigen von Filmeausschnitten durch die Lehrperson für den Unterricht in der Klasse, in Übereinstimmung mit dem vorgegebenen Lehrplan. Die von der EDK geleistete Gebühr gemäss SUISSIMAGE Tarif deckt ausschliesslich das Vorführen von ganzen Filmen, die von Fernsehsendern aufgenommen wurden und im Rahmen und zum Zwecke des Unterrichts in Übereinstimmung mit dem Lehrplan gezeigt werden.
Wie unsere Umfragen aber ganz deutlich zeigen, bestätigen uns sowohl Schüler wie auch Lehrer, dass Filme oftmals auch nicht zum Zwecke des Unterrichtes in der Klasse vorgeführt werden, sondern z.B. als Belohnung für eine gute Leistung, vor den Ferien, im Klassenlager etc. Solche Filmvorführungen sind zwingend lizenzpflichtig, ein Verstoss dagegen kann zu empfindlichen Strafen bzw. Bussen führen.
Die MPLC UMBRELLA LICENSE ist eine pauschale Jahreslizenz und sehr preisgünstig, sie berechnet sich nach der Anzahl Schüler an Ihrer Institution. Die Lizenz berechtigt Ihre Schule, unbeschränkt viele Filme von allen relevanten Studios/Produzenten zu zeigen, eine entsprechende Liste finden sie hier --> Studioliste
Als Schule haben Sie bekanntermassen eine Vorbildfunktion und sind sicher daran interessiert, alle notwendigen gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Es ist deshalb zwingend notwendig, dass Sie eine Vorführlizenz besitzen, wenn an Ihrer Schule Filme gezeigt werden, die nicht in die vom Gesetz vorgesehene lizenzfreie Verwendung fallen.